AGB & Grundlagen in der Zusammenarbeit

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die erteilten Aufträge sind Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an ihren Werkleistungen gerichtet ist.
Die Entwürfe, Werkzeichnungen und Darstellung dieser im Internet, dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Designerei weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Die Designerei überträgt dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, die einfachen Nutzungsrechte.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Die Designerei hat das Recht, ihre Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen. Mit der Ablieferung der Arbeiten durch die Designerei und mit der Entrichtung der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte hat der Auftraggeber die Nutzungsrechte im vereinbarten Rahmen erworben. Der Auftraggeber erwirbt, wenn nicht anders vereinbart, das einfache Nutzungsrecht zu der beauftragten Werkleistung. Weitere Nutzungen bedürfen der Absprache mit der Designerei und einer weiteren Nutzungsvergütung.

Grundsätze

Die Designerei erhält von allen ausgeführten Printprodukten unentgeltlich vier Belege.
Die Gestaltungsfreiheit des Designers darf durch das Vertragsverhältnis nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestellten Arbeiten nur unter den in den Werkvertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches [§§631 ff BGB] genannten Voraussetzungen ablehnen. Der Auftraggeber darf der Designerei nur solche Vorlagen [Fotos, Muster, Schriften, Illustrationen etc.] überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt die Designerei von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.

Vergütung

Die Gesamtleistung, die die Designerei plant und entwirft, besteht in der Schaffung von Werken gemäß §631 BGB. Entwürfe und Reinzeichnungen, auch in digitaler Form, bilden zusammen mit Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die entstehenden Kosten für Produktion, Transport und ggf. Versicherungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Tagespreise zzgl. Versandkosten, sofern sich aus sonstigen schriftlichen Vertragsunterlagen oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Vergütung für Entwurfsarbeiten ist entweder in einer vereinbarten Pauschale enthalten oder errechnet sich für das Produkt aus Stundensatz und Zeitaufwand. Der Zeitaufwand ergibt sich aus den Vergütungstabellen der AGD [Allianz Deutscher Designer]. Dazu addiert sich die Vergütung für die Einräumung des einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrecht [Nutzungsart] unter Berücksichtigung von räumlicher Beschränkung [Nutzungsgebiet], zeitlicher Beschränkung [Nutzungsdauer] und inhaltlicher Beschränkung [Nutzungsumfang].
Ein weiterer Summand besteht aus der Vergütung für sonstige Leistungen, die neben dem Entwurfsaufwand entstehen und nicht Bestandteil der Vergütung für die Entwurfsarbeiten sind. Sonstige Leistungen können beispielsweise sein: Analysen, Beratung, Bildbearbeitung, Bildrecherche, Drucküberwachung, Kommunikation und Besprechungszeit, Präsentationsaufwand, Produktionsbetreuung, Programmierung, Recherche, Reinzeichnung, Retusche, Scan-Arbeiten etc.

Berechnungsgrundlage Nutzungsrechte | Nutzungsfaktor

Die Designerei GbR überträgt dem Kunden sämtliche Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an den erstellten Produkten. Nutzungsrechte werden ausschließlich auf Design- und Kreativleistungen erhoben. Zur Berechnung der Vergütungshöhe wird ein Nutzungsfaktor ermittelt, der als Multiplikator zur erbrachten Designleistung angewendet wird. Die Berechnung des Nutzungsfaktors stützt sich auf die vom AGD tariflich festgelegten Vorgaben.

Der Nutzungsfaktor errechnet sich aus:
1. Nutzungsart – einfach: Faktor 0,5 | ausschließlich: Faktor 1
2. Nutzungsgebiet – national: Faktor 0,1 | europaweit: Faktor 1 | weltweit: Fakor 2,5
3. Nutzungsdauer – 1 Jahr: Faktor 0,1 | 5 Jahre: Faktor 0,3 | unbegrenzt: Faktor 1,5

Leistung und Haftung Dritter

Die Designerei ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Sollte der Kunde eine mit dem Auftrag verbundene Leistung dritter Anbieter [z.B. Drucker, Fotolabor, Druckvorlagenhersteller] in Anspruch nehmen oder sonstige Leistungen bei einer dritten Partei über die Designerei bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner der Designerei.
Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Ebenso geht die Haftung auf den Kooperationspartner über. Die Designerei haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Treue- und Verschwiegenheitspflicht

Die Designerei verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu einer objektiven, allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse wird sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen, auch in digitaler Form, werden dem Kunden einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Designerei ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden und die über die im Auftrag genannte Beschreibung hinaus geht, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe derartiger Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Die Designerei behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

Gewährleistung

Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Abbildungen im Internet durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Im Falle berechtigter Beanstandungen hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
Beseitigt die Nachbesserung nicht die beanstandeten Mängel, so kann der Auftraggeber die Minderung der Vergütung verlangen. Bei Beanstandungen müssen der Designerei sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Hat der Auftraggeber bei Farben und Formaten keine oder nur ungefähre Angaben gemacht, so rechtfertigt das keinen Anspruch auf Nachbesserung. In diesem Fall bestimmt die Designerei diese nach eigenem Ermessen im Rahmen ihrer Kenntnis des Verwendungszwecks der Produktion.Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks in schriftlicher Form bei der Designerei geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

Schlussbestimmungen

Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Abnahme des Auftraggebers, alternativ durch Nutzung, Bewerbung oder In-Betriebnahme, bzw. Veröffentlichung durch oder im Namen des Auftraggebers.
Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.